Was ist zu tun, damit bei Starkregen mein Haus und Grundstück nicht überschwemmt?
Auf der mit 70 BürgerInnen bis auf den letzten Platz ausgebuchten Veranstaltung am 13. Oktober 2021 in der Mensa Oberschule Ofenerdiek wurden die Starkregenereignisse vom 5. Juni 2021 thematisiert. Weitere Interessierte haben sich über Youtube live auch mit Fragen zum Thema beteiligt.
Nach der Begrüßung durch die Vorsitzenden der AGM, Hermann Diercks, Ernst Dickermann vom bvo und Dr. Sven Uhrhan von der Stadtverwaltung gab der Stadtbaurat einen Bericht zum Thema und die Problematik ab.
Herr de Boer vom OOWV hat in einer anschaulichen Präsentation die Situation um die Klimaveränderung und insbesondere die außergewöhnliche Situation am 5. Juni 2021, speziell im nördlichen Ofenerdiek, dar-gestellt. Des weiteren wurden Möglichkeiten zum Schutz des eigenen Grundstücks und Gebäude aufgezeigt. Hierbei ist ein sehr wesentlicher Punkt die Absicherung tiefer gelegener Gebäudeteile. Es ist dabei von der Rückstauebene die Rede, welche in Oldenburg bei 25 cm über Straßenniveau liegt.
Überflutungen vermeiden: Unzureichend gesicherte Abflussmöglichkeiten sind nach starken Regenfällen oft der Grund für überflutete Keller. Das Abwasser aus der überlasteten Kanalisation dringt dann durch die Abflüsse von außen ins Haus ein.
Für Infos bitte das Bild anklicken!
Weitere Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sind z.B. eine Erhöhung von Kellerschächten oder tieferlieg-enden Eingängen wie Einfahrten zu Tiefgaragen o.ä. oder evtl. Aufschüttung des Geländes um die Ein-gänge herum.
Auch das herrichten für "Wasserstauräume" und Auffangmöglichkeiten der anfallenden Wassermassen auf dem Grundstück sind eine große Hilfe. Wichtig ist auch die Frage der Verrieselung auf dem Grundstück, kann ich die versiegelte Fläche evtl. gegen eine wasserdurchlässige Oberfläche ersetzen?
Flyer des OOWV
Bundesinstitut für Bau-,Stadt- und Raumforschung
Herr Sprenger von der Stadt Oldenburg erläuterte in seinem Vortrag die unterschiedlichen Entwässer-ungsgräben der Stadt, ihre Bedeutung und die jeweilige Zuständigkeit. Dabei wurde auch berichtet, dass es nach Gesetzeslage für 1 und 2 Familienhäuser erlaubt ist, das Oberflächenwasser in vorhandene öffentliche Gräben zu leiten. Aber was ist, wenn die Niederschläge bei Starkregenereignissen zu groß sind und die Gräben nicht dafür ausgelegt sind? Für Mehrfamilienhäuser über 2 Einheiten muss eine Genehmigung mit entsprechender Rückstauplanung bei der Stadt beantragt werden.
Die Zuständigkeit der Anlieger wurde zumindest für die sogenannten Grenzgräben klar beschrieben: Dabei grenzen 2 Grundstücke an einen Entwässerungsgraben. Hier sind die anliegenden Eigentümer für die In-standhaltung zuständig. Die Straßenseitengräben sind überwiegend im Besitz der Stadt Oldenburg. Sie ist auch in der Verantwortung was die Unterhaltung und Pflege betrifft.
Herr Sprenger kündigte eine Prüfung an, ob verfüllte oder verrohrte Straßenseitengräben wieder aktiviert werden können, um dem Oberflächenwasser mehr Raum zu geben. Ferner wird die Stadt Oldenburg für 2022 ein Sofortprogramm auflegen, um die Bürger beim Bau einer Zisterne oder Umgestaltung ihrer versiegelten Flächen zu unterstützen.
Um verstopften Gräben zu melden können sich Betroffene an die Servicehotline der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 234-4444 oder per Email unter straßenunterhaltung@stadt-oldenburg.de
Weitere Informationen der Stadt Oldenburg zum Sofortprogramm und ggf. zum Thema werden aktuell berichtet.
Nachfolgend die Starkregengefahrenkarte des OOWV und der Stadt Oldenburg