Ihr Bürgerverein Ofenerdiek e.V.

immer mitten drin !

            Aktuelles zum Bahnthema 


Auf der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Oldenburg am 13. Mai 2024 sollte das erneute Gutachten der Bernhard Gruppe aus Berlin vorgestellt und auf den weiter-en Verfahrensweg zum Bau der Planstraße Variante 1 A auf den Weg gebracht werden.

Leider bezieht sich diese Planung im Wesentlichen auf die Ostseite der Bahnlinie. Die Problematik der Westseite (Ri. EDEKA) wird kaum betrachtet.

Auf der Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft Ofenerdieker Vereine (AGM) am 10. April 2024 stellte Bodo Gerdes seine Überlegungen zur Verbesserung der Situation rund um die Bahnübergänge in Ofenerdiek in einer Präsentation vor. Abschließend wurde von den an-wesenden Mitgliedern einstimmig der Beschluss gefasst, diese Vorschläge an die Stadtverwalt-ung und Fraktionen der Stadt Oldenburg zu senden und die Planung der Variante 1 A (siehe Abb.) in der jetzigen Form ohne Verbesserungen abzulehnen.

Im Verkehrsausschuss am 13. Mai 2024 wurde die Vorlage zum Thema mit folgendem Text ergänzt:

Nach weiterem Einspruch der AGM wurde der Vorlagentext erneut geändert.  Berichtigt wurde, dass der Antrag mit den entsprechenden Vorschlägen von der AGM und deren Mitglieder eingebracht wurde. Außerdem sind alle Vorschläge zu prüfen und nicht nur die Abbiegespuren der Westseite.

Auf der Ratssitzung am 27. Mai 2024 wurde diese Änderung einstimmig angenommen und somit auf den weiteren Verfahrensweg gebracht.



Die eigentliche Präsentation als Powerpoint - Datei wurde aus Gründen der Dateigröße in eine .pdf Datei gewandelt.
Daher kann die Verkehrssimulation nicht aktiviert werden.
Klicken Sie auf das nebenstehende Bild, starten Sie den "download" und öffnen die Datei, um die Vorschläge zur Verkehrsführung in Ofenerdiek anzusehen.

Der Geschäftsführer der Witrtschaftsförderungsgesellschaft WHV, Herr Alexander Leonhardt, hat im Rahmen  des Verkehrsausschusses am 10.06.2024 nachstehende  Angaben zu den  Zugquerungen von WHV nach OL präsentiert.

      Tägliche Züge zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven                             

                      2024: 31 Züge
                      2030: 76 Züge
                      2040: 93 Züge

Hierbei wird bereits u.a. bereits die zweite Ausbaustufe des Jade-Weser-Ports berücksichtigt.

Für uns in Ofenerdiek / Alexandersfeld eine erschreckende Prognose. Bedeutet dies doch  in 16 Jahren eine Verdreifachung (!) der Zugverbindungen gegenüber dem heutigen Stand.


.... auch eine Möglichkeit die jetzige Situation zu verändern ....

Auf Basis der zuletzt verkehrstechnisch untersuchten Y - Variante hat der bvo auf seiner Jahreshauptversammlung am 28. Februar 2023 einen eigenen Vorschlag vorgestellt.https://homepagedesigner.telekom.de/.cm4all/uproc.php/0/.NWZ.JPG/picture-400?_=18694280480
Dabei geht es um eine "abgespeckte Y - Variante" unter Beibehaltung des BÜ Karuschenweg oder einer dortigen Unterführung nur für Radfahrer und Fußgänger.


Es handelt sich hier um eine Idee auf Grundlage der immer noch gültigen Forderung aus 2011: Wir fordern Lärmschutz (fast fertig!) und eine Unterführung für alle Verkehre!


Bei dieser Variante gibt es kein "monströses Bauwerk", sondern nur den Blick auf die Lärmschutzwand. Länge der Unterführung ca. 12 m

Der bvo hat im Frühjahr 2023 eine erneute Befragung über das Bahnthema gestartet. Dabei ging es darum, die Meinung der BürgerInnen abzufragen und festzustellen, ob der bvo mit seiner Forderung nach einer Unterführung für alle Verkehre noch eine Mehrheit in der Bevölkerung hat. Hiervon unabhängig ist die eventuelle bauliche Ausführung und es ging um die Frage:

Ich stimme der Forderung des bvo nach einer Unterführung zu     oder:

Ich bin für die höhengleiche Variante 0 +

An der Befragung haben insgesamt 522 Personen teilgenommen. Bereinigt wegen mehrfacher Stimmab-gabe ergeben sich 83,18 % für die Forderung nach einer Unterführung und 16,82 % für die Variante 0 + ausgesprochen.
Das Ergebnis bedeutet für den bvo, an der bisherigen Forderung festzuhalten.
Die Entscheidung, wie es jetzt weitergeht, wird allerdings auf der politischen Ebene geführt. Wir hoffen sehr, das dieses leidige Thema Bahnübergang "Am Stadtrand" mit dem nötigen Druck der Stadt Olden-burg und seinen gewählten Volksvertretern bei der Deutschen Bahn vorgebracht wird und als Ergebnis eine tragbare Lösung für die BewohnerInnen des Stadtteils das Ergebnis ist. Dabei ist es sicherlich nicht hilfreich, eine Übergangslösung zu schaffen und das Problem (übrigens in den 1960 Jahren schon be-nannt) in die Zukunft zu verschieben.


BAHNÜBERGANG AM STADTRAND: STADT UND BAHN UNTERZEICHNEN PLANUNGSVEREINBARUNG

Pressemitteilung der Stadt Oldenburg vom 30. August 2021                                                      OB Krogmann: „Gute Nachricht für Ofenerdiek“

Die Stadt Oldenburg und die Deutsche Bahn Netz AG haben jetzt eine Planungsvereinbarung zur Verbesserung des Bahnübergangs „Am Stadtrand“ im Stadtteil Ofenerdiek unterzeichnet. Für die Stadt unterzeichnete Oberbürgermeister Jürgen Krogmann die Vereinbarung, für die Deutsche Bahn Netz AG, Detlef Barner und Frank Sammler.

Der Bahnübergang Am Stadtrand in Ofenerdiek sorgt teilweise für erhebliche Verkehrsprobleme im Stadtteil. Sind die Schranken unten (und das ist täglich mehr als 50-mal der Fall) bilden sich teilweise lange Staus in den zuführenden Straßen auf beiden Seiten der Schranken. „Das gilt es zu ändern, denn der Stadtteil leidet ganz enorm unter diesen langen Schließzeiten“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Das gilt natürlich auch für die Bahnübergänge in Osternburg, weshalb die Stadt bereits Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt hat, um auch dort Möglichkeiten für eine verbesserte Verkehrsführung untersuchen zu lassen. Mit den Planungsmitteln soll eine Lösung gefunden werden, die den Doppelbahnübergang an der Stedinger Straße ersetzt.

 

Für den Bahnübergang Am Stadtrand soll jetzt eine erheblich bessere verkehrliche Lösung gefunden werden. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass im Rahmen der städtebaulich neuen Entwicklungen in Ofenerdiek auch für den Bahnübergang eine neue Lösung gefunden werden muss, die den Verkehrsablauf optimiert.

Die Planungsvereinbarung ist nunmehr die Grundlage für Variantenlösungen zur Änderung, Verlagerung oder Beseitigung des Bahnübergangs. 

Rund um das Bahnthema

Der Bürgerverein Ofenerdiek befürchtet erhebliche Verkehrsstörungen sowie Einschränkungen der zukünftigen Entwicklung im Stadtteil Ofenerdiek und Alexandersfeld, wenn die Güterverkehre zum und vom Jade-Weser Port sowie zum Kohleterminal weiter zunehmen und die Bahnübergänge Am Stadtrand und Karuschenweg durch den erhöhten Eisenbahnverkehr häufiger geschlossen sein werden.
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.05.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufhebung des Bahnüberganges Am Stadtrand durch eine höhenungleiche Bahnkreuzung voranzutreiben. Ausschlaggebend dafür war, dass entgegen der bisherigen Einschätzung nur durch eine Aufhebung des Bahnüberganges eine zukunftsfähige Lösung für die weitere Entwicklung des Stadtteils Ofenerdieks gesehen wird. In der Sitzung vom 04.07.2011 hat der Rat Haushaltsmittel in Höhe von 125.000 € für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie einschließlich einer grundlegenden Variantenuntersuchung bereitgestellt. Bei einem Gespräch am 15.12.2011 mit Vertretern der im Rat der Stadt Oldenburg vertretenen Parteien sowie Vertretern des Bürgervereins Ofenerdieks, HUGO und der Arbeitsgemeinschaft der Ofenerdieker Vereine (AGM) wurde von der Verwaltung der aktuelle Zwischenstand der beim Ingenieurbüro BPN beauftragten Machbarkeitsstudie vorgestellt.

Danach gibt es grundsätzlich die folgenden 4 Lösungsmöglichkeiten, den Bahnübergang durch ein vom Bahnverkehr unabhängiges Kreuzungsbauwerk zu ersetzen:

1.) Hochlegung Straße (Brücke)
2.) Tieflegung Straße (Straßentrog)
3.) Hochlegung Eisenbahn
4.) Tieflegung Eisenbahn

Bei näherer Betrachtung der Lösungsansätze zeigt sich, dass sowohl die Hochlegung der Straße, als auch die Tief-legung der Eisenbahn voraussichtlich nicht umsetzbar sein werden.
Eine Straßenbrücke ließe sich praktisch weder funktional noch städtebaulich in das bauliche Umfeld integrieren; eine Tieflegung der Eisenbahn wäre ohne eine zeitlich längere Sperrung der Bahnstrecke nicht umsetzbar und darüber hinaus auch von den Kosten voraussichtlich um ein Mehrfaches teurer, als die anderen Lösungsansätze.


Aus methodischen Gründen werden die beiden Lösungsansätze ebenso wie die Nulllösung (Beibehaltung des Bahnübergang mit zusätzlichen Abbiegespuren (Anm. im Plan unter Abbiegespuren Variante O+) im Gesamtvergleich weiter mit betrachtet.

Tieflegung Straße (Straßentrog)

Die weitergehenden Untersuchungen zeigen, dass sich ein Straßentrog mit entsprechendem hohen baulichen Aufwand funktional und städtebaulich in das bauliche Umfeld einfügen lässt. Für den Bau einer Straßenunterführung werden zusätzliche Flächen in erheblichem Umfang beansprucht. Ein Eingriff in die Grün- und Gehölzflächen zwischen der Ofenerdieker Straße und dem EDEKA Markt sowie in den Bestand des Grundstückes Am Stadtrand Nr. 1 lässt sich dabei nicht vermeiden.
Mit der Schließung der Bahnübergänge Am Stadtrand und Karuschenweg müssen alle Verkehrsteilnehmer allerdings Umwege sowie erhebliche Höhenunterschiede überwinden. Aufgrund einer Längsneigung < 3 % können mobilitätseingeschränkte Personen und Fußgänger vom Grundsatz „barrierefrei“ geführt werden. Umwege für Radfahrer, Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen sind gegenüber der Nulllösung aber unvermeidlich. Insbesondere die Situation für Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen wird deutlich verschlechtert. Die bislang vorhandene fußläufige Verbindung zwischen dem Zentrum Ofenerdieks und dem EDEKA Markt etc. entfällt. Für Schulkinder aus den Siedlungsteilen westlich der Bahnlinie mit dem Ziel Schulzentrum Ofenerdiek ergeben sich teilweise erheblich längere und dadurch schwieriger zu bewältigende Schulwege. Durch die gleich-zeitige Aufhebung des Bahnüberganges Karuschenweg ergibt sich zusätzlicher Durchgangsverkehr in den westlichen Wohngebieten z.B. im Zanderweg, Karpfenweg etc.

Variante A
(Im Plan unter Variante T)

Im Juni 2011 wurde diese Variante bereits als Planungskonzept für eine Straßenunterführung im VKA vorgestellt. Danach verschiebt sich die Bahnkreuzung um ca. 140 m nach Norden. Auf der Westseite der Bahnlinie wird das Kreuzungsbauwerk über eine Straßenrampe in südlicher Richtung an die Straßen Am Stadtrand und Am Alexanderhaus angebunden. Auf der Ostseite der Bahnlinie schließt das Kreuzungsbauwerk über zwei Straßenrampen an die Ofenerdieker Straße im Norden und die Weißenmoorstraße im Süden an das bestehende Straßennetz an.
Beide Rampen werden auf einer Länge von ca. 280 m parallel zur Ofenerdieker Straße geführt, über die weiterhin die dortige Geschäfts- und Wohnbebauung erschlossen werden kann. Fußgänger und Radfahrer werden im Bereich der Rampe auf der Westseite der Bahnlinie beidseitig an die Unterführung herangeführt und in den Rampenbereichen auf der Ostseite der Bahnlinie jeweils einseitig nach Norden und nach Süden weiter geführt. Dadurch können insbesondere die Umwege für Fußgänger und Radfahrer in südliche Richtung auf ca. 230 m minimiert werden. Durch den rechtwinkligen Kreuzungswinkel ergibt sich zum einen eine sehr enge Kurvenführung, die für längere Fahrzeuge nur sehr schlecht zu befahren ist, zum anderen werden die Parkplätze des EDEKA Marktes stark dezimiert. 

 

 Variante B (Im Plan unter Variante S)

Im Gegensatz zur Variante A wird bei der Variante B die Bahnlinie schiefwinklig gekreuzt. Dadurch können die Parkplätze des EDEKA Marktes weitestgehend erhalten werden.
Durch den Verzicht auf die östliche Rampen in Richtung Weißenmoorstraße und durch nur einen einseitigen 2-Richtungsradweg kann zwar der bauliche Aufwand deutlich reduziert werden. Für Fußgänger und Radfahrer ergibt sich aber dadurch in südlicher Richtung mit einer Länge von ca. 550 m ein mehr als doppelt so langer Umweg gegenüber der Variante A. Darüber hinaus ist es aufgrund der neuen Einmündung in die Ofenerdieker Straße unausweichlich, die Zufahrten zu den Grundstücken Ofenerdieker Straße Nr. 40, 44 und 48 zum Nachteil der dortigen geschäftlichen Nutzung stark einzuschränken bzw. ganz aufzuheben. Auch die öffentlichen Längsparkplätze in dem Bereich müssen wegen der neuen Einmündung ebenfalls aufgehoben werden.

 

Variante C (Im Plan unter Variante Y)

Um die Vorteile der Varianten A und B zusammen zuführen, wird die Bahnlinie entsprechend der Variante B schiefwinklig ge-kreuzt. Ansonsten bleibt das planerische Grundprinzip der Variante A bestehen.
Dadurch können zum einen die verkehrlichen Vorteile der Variante A erhalten bleiben, andererseits wird die Existenz des EDEKA Marktes durch den Erhalt der notwendigen Parkplätze nicht bedroht. Das schiefwinklige Kreuzungsbauwerk erfordert mit rd. 60 m eine deutlich größere Stützweite für die Eisenbahnbrücke als bei den Varianten A und B. Durch den Bau einer Stabbogenbrücke wie bei dem Straßentrog an der Ammerländer Heerstraße lässt sich dies aus technischer Sicht bewerkstelligen; der bauliche Aufwand wird daher allerdings noch weiter erhöht.

 

 

 Variante 0+ ( bedeutet höhengleiche Kreuzung mit Ampelsteuerung) 

Bei dieser Variante überwiegen aus unserer Sicht die Nachteile: U.a. weiterhin Staubildungen an den Bahnüber-gängen, unterbrochener Lärmschutz an den BÜ, keine Lösung für die Zukunft in Bezug auf Erhöhung des Kfz- und Güterzugverkehrs, Zerschneidung des Stadtteils nicht nur durch Lärmschutzwände, sondern verkehrstechnisch.


 

 

 

In der folgenden Simulation wird dargestellt, wie sich die Verkehre lt. Planung abbauen

ACHTUNG: Je nach Internetanschluss kann die Ladezeit für diese Simulation einige Zeit dauern, da es sich um ein VIDEO  mit einer Länge von 4:25 Minuten handelt! 


Der Bürgerverein Ofenerdiek hat in Zusammenarbeit mit HUGO (Handel und Gewerbe Ofenerdiek), der AGM (Arbeitsgemeinschaft Ofenerdieker Vereine) sowie vieler Bürgerinnen und Bürger vom 2. Mai 2011 bis hin zum 1. Oktober 2012 in 18 Monatsdemonstrationen für eine tragbare Lösung am 1. Montag im Monat demonstriert. Für viele Bürger des Stadtteil gibt es nur eine Lösung: Die Unterführung der Bahnlinie Oldenburg - Wilhelmshaven.


                    Banner der 18 Monatsdemos 

                       Button bei den Monatsdemos

Diese Position hat der Bürgerverein in zahllosen Veranstaltungen sowie Gesprächen im Verkehrsministerium des Bundes und des Landes, mit diversen Vertretern politischer Parteien des Bundes, Landes sowie den politischen Gremien und der Verwaltung der Stadt Oldenburg immer wieder bekräftigt und bis heute beibehalten.

Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Ratssitzung am 26. November 2012 jedoch beschlossen, im Plan-feststellungsverfahren zum Abschnittes 1 (Oldenburg-Rastede) für Oldenburg eine Umfahrungstrasse zu fordern. Nach den Aussagen führender Verantwortlicher bei Bund, Land, Bahn wird es diese Lösung des Problems nicht geben. Seit diesem Ratsbeschluss unserer politischen Vertreter wurden die Monatsdemos eingestellt, bis zum jetzigen Zeitpunkt hat der Ratsbeschluss Gültigkeit. 

Pressemitteilung der BVerwG vom 15. Oktober 2020

Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven (Planfeststellungsabschnitt 1) erfolglos

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Juli 2019 zum Ausbau der Eisenbahn-strecke 1522 Oldenburg-Wilhelmshaven von Bahn-km 0,841 bis 9,722 (Planfeststellungsabschnitt 1) ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die im betreffenden Abschnitt durch das Stadtgebiet von Oldenburg verlaufende, bereits im 19. Jahrhundert errichtete zweigleisige Eisenbahnstrecke wird insbesondere elektrifiziert und mit Lärmschutzwänden ver-sehen. Das Vorhaben dient der verbesserten Schienenanbindung des JadeWeserPort in Wilhelmshaven.

 Die beim erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht erhobenen Klagen der Bundes-vereinigung gegen Schienenlärm e.V., der Stadt Oldenburg und mehrerer Anwohner blieben erfolglos. Entgegen der Auffassung der Kläger weist die dem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose keine methodischen Mängel auf. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütter-ungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept sind nicht zu beanstanden.  Die Abwägung mit planerischen Alternativen zum Ausbau der Bestandstrasse war ebenfalls fehlerfrei; das Ausscheiden einer - neu zu errichtenden - Umgehungstrasse im Rahmen der durchgeführten Grobprüfung genügt den rechtlichen Anforderungen.

BVerwG 7 A 9.19 - Urteil vom 15. Oktober 2020

BVerwG 7 A 10.19 - Urteil vom 15. Oktober 2020

Thema im Bürgerbrief der Stadt Oldenburg vom 15. Oktober 2020

BAHNAUSBAU: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT WEIST KLAGE DER STADT AB
Urteil löst Bedauern und Ernüchterung aus – Appell an Bahn: Anlieger-Rechte respektieren

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat an diesem Donnerstag, 15. Oktober 2020, die Klage der Stadt Oldenburg gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven auf Oldenburger Stadtgebiet abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der am 5. Juli 2019 erfolgte Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes rechtmäßig.

Die Stadt Oldenburg wollte mit der Klage erreichen, dass der Stadtstreckenausbau nicht durchgeführt wird und stattdessen eine Bahnumgehung im östlichen Stadtgebiet realisiert wird. Die Stadtverwaltung hat das Gerichtsurteil mit Bedauern und Ernüchterung zur Kenntnis genommen. „Die Rechte der Stadt und der vom Bahnausbau Betroffenen hatten wir stärker eingeschätzt“, so Stadtbaurat Dr. Sven Uhrhan. Der Richterspruch führe nun zu kilometerlangen Lärmschutzwänden. Das Stadtbild und damit die städtebauliche Identität unserer Stadt werden leiden, befürchtet Uhrhan. „Für mich ist der Umgang des Bundesverwaltungsgerichts mit den Bahnübergängen, insbesondere Am Stadtrand, enttäuschend. Hier habe ich eine qualitative Auseinandersetzung des Gerichts mit der Problematik erwartet. Dies ist anscheinend nicht erfolgt“, kritisiert der Dezernent. „Wir werden das Urteil auswerten und im neuen Jahr die Planung der Bahnübergänge beginnen“, kündigt Uhrhan an.

Neben der Klage der Stadt blieben auch Klagen der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. sowie von mehreren Anwohnern erfolglos.

In der Begründung verdeutlicht das Gericht, dass die dem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose entgegen der Auffassung der Kläger keine methodischen Mängel aufweise. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept seien nicht zu beanstanden. Nach Ansicht des Gerichts ist  die Abwägung mit planerischen Alternativen zum Ausbau der Bestandstrasse ebenfalls fehlerfrei gewesen. Das Ausscheiden einer – neu zu errichtenden – Umgehungstrasse im Rahmen der durchgeführten Grobprüfung genüge den rechtlichen Anforderungen.

Der Rat der Stadt Oldenburg hatte im September 2019 entschieden, Klage gegen den Beschluss beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Mit dem nun erfolgten Urteil geht ein Planungsverfahren zu Ende, das die Stadt über viele Jahre beschäftigt und für erhebliche Unruhe gesorgt hat. „Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert worden, welche Folgen der Bahnausbau für sie haben würde. Insofern haben wir nun durch den Richterspruch Klarheit“, so der Leiter des Amtes für Verkehr und Straßenbau, Prof. Bernd Müller. Eine detaillierte Urteilsbegründung wird es erst in einigen Wochen geben.

Als positiv hebt Müller hervor, dass das Verfahren die Bahn dazu gedrängt habe, eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung vorzunehmen. Seit der Offenlegung der Bahnpläne für den Ausbau in der Stadt im Jahre 2014 habe eine umfassende Bürgerbeteiligung stattgefunden, dabei gab es viele tausend Einwendungen. In der Folge habe die Bahn eine fehlerhafte Schallberechnung korrigieren müssen. Schon 2011 hatten die Stadt wie auch private Kläger gegen den Ausbau der Streckenabschnitte in den Gemeinden Rastede und Hahn-Lehmden interveniert. Mit dieser Klage konnte immerhin im Vorfeld durch den sogenannten Interimsschallschutz mehr Lärmschutz für die Anwohnenden in Oldenburg erreicht werden.

Weitere Rechtsmittel gegen das nun ergangene Urteil gibt es nicht, das Bundesverwaltungsgericht ist diesbezüglich die letzte Instanz. In den nächsten Wochen und Monaten wird es wichtig sein, die Folgen des Urteils zu analysieren und Informationen an Betroffene weiterzugeben. „Hier sehen wir auch die Bahn am Zug, die Rechte der vom Ausbau betroffenen Anliegerinnen und Anlieger zu respektieren. Insbesondere geht es derzeit um den teilweise unerträglichen Baulärm an der Strecke“, betonte Stadträtin Dagmar Sachse am Donnerstag in einem Pressegespräch.